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Corona-Erklärung BMYV

  • 31. Aug. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Corona-Erklärung



Das Präsidium des BMYV e.V. hat beschlossen:



Alle Honorartrainer müssen dem Verband gegenüber nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.


Der Nachweis ist bis 31. Oktober 2021 – spätestens aber 2 Wochen vor einer Trainingsmaßnahme - zu erbringen.

Vorlage an den 2. Vizepräsidenten.

Bei fehlendem Nachweis wird der Beschäftigungsauftrag für die Betroffenen vorläufig ausgesetzt.



Erläuterungen:


Der Verband sieht sich in der gesellschaftlichen Verantwortung, seine Sportler und Mitglieder zu schützen.

Impfungen dienen dem Schutz Aller!



Weber Lauch Steckermaier Huth

Präsident 2. Vizeprä- Schatzmeister Schriftführer

sident

 
 
 

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