top of page

Boot fahren erlaubt!

  • 4. Mai 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Liebe Skipper in Bayern,

aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes München vom 30.4. ist das Boot fahren mit motorisiertem Antrieb nun auch in Bayern erlaubt. Dies ist auf den ersten Blick eine erfreuliche Entscheidung, vereinfacht aber die Situation keinesfalls.

Es gelten weiterhin die bestehenden Verordnungen wie z.B. Vereinsanlagen dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Damit ist das slippen in Vereinshäfen weiterhin nicht möglich. Es gilt auch, dass auf dem Boot nur Mitglieder des eigenen Hausstandes sein dürfen, keinesfalls eine zusätzliche Person.

Würde man z.B. einen Freund mitnehmen wollen, dürften die Mitglieder des eigenen Hausstandes nicht mitfahren. Dies wird auch weiterhin von der WaPo kontrolliert.

Es bleibt weiterhin kompliziert. Wir arbeiten weiterhin daran, Erleichterungen zu erreichen und hoffen, dass in der Ministerkonferenz am Mittwoche entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

Wir werden aktuell informieren.

Ich wünsche Euch weiterhin gute Nerven und bleibt gesund.

Herzliche Grüße

Für den Bayer. Motoryachtverband

Klaus Weber

 
 
 

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen
Jugendleitertagung des BMYV - Termine 2026

Als Auftakt für die neue Saison in Sachen Jugend-Veranstaltungen fand die Jugendleitertagung des BMYV im Vereinsheim des 1. MYC Nürnberg regen Zulauf. Knapp 40 VertreterInnen aus 15 Mitgliedsvereinen

 
 
 
Einladung zur Jugendleitertagung des BMYV

Hiermit laden wir alle BMYV-Mitgliedsvereine, JugendleiterInnen und Verbands- sowie Vereinsvorstände zur Jugendenleitertagung des BMYV am 25.01.2026 ab 10:00 Uhr ins Vereinsheim des 1. MYC Nürnberg -

 
 
 

Kommentare


KATEGORIEN
AKTUELLES
SCHLAGWÖRTER
ARCHIV
bottom of page