Corona-Erklärung BMYV
Corona-Erklärung
Das Präsidium des BMYV e.V. hat beschlossen:
Alle Honorartrainer müssen dem Verband gegenüber nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.
Der Nachweis ist bis 31. Oktober 2021 – spätestens aber 2 Wochen vor einer Trainingsmaßnahme - zu erbringen.
Vorlage an den 2. Vizepräsidenten.
Bei fehlendem Nachweis wird der Beschäftigungsauftrag für die Betroffenen vorläufig ausgesetzt.
Erläuterungen:
Der Verband sieht sich in der gesellschaftlichen Verantwortung, seine Sportler und Mitglieder zu schützen.
Impfungen dienen dem Schutz Aller!
Weber Lauch Steckermaier Huth
Präsident 2. Vizeprä- Schatzmeister Schriftführer
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