Änderungen Vereinspauschale für 2021
Für die Vereinspauschale 2021 gibt es einige erfreuliche Änderungen:
1. Die Antragsfrist wurde bis 06. April verlängert.
2. Es gibt auch für 2021 den doppelten Betrag.
3. Der Jugendanteil von 10 % muss nicht nachgewiesen werden.
4. Es gilt das Günstigkeitsprinzip: Sofern die für 2020 ermittelten Mitgliedereinheiten höher waren, dürfen diese auch für den Antrag
2021 verwendet werden.
Die Vereinspauschale muss beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der Stadt beantragt werden!
Vereinspauschale
Rechenbeispiel:
Ein Verein hat 126 Mitglieder, davon 37 Jugendliche (bis einschl. 26 Jahre)
2 Mitglieder haben eine anerkannte Trainer/Übungsleiter-Lizenz
89 Erwachsene (einfache Gewichtung) = 89 ME
37 Jugendliche (10fache Gewichtung) = 370 ME
2 Lizenzen Trainer C/Übungsleiter
(650fache Gewichtung) = 1300 ME
Summe: 1759 ME
1759 ME x 29 Cent
Zuwendungsbetrag: 510,11 Euro x 2 (doppelt!) = 1020,22 EUR
Bagatellgrenze: 499 ME (keine Berücksichtigung, heißt: kein Anspruch auf
Vereinspauschale)
ME = Mitgliedereinheiten!
Fritz Lauch; 2. Vizepräsident
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