Boot fahren erlaubt!
Liebe Skipper in Bayern,
aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes München vom 30.4. ist das Boot fahren mit motorisiertem Antrieb nun auch in Bayern erlaubt. Dies ist auf den ersten Blick eine erfreuliche Entscheidung, vereinfacht aber die Situation keinesfalls.
Es gelten weiterhin die bestehenden Verordnungen wie z.B. Vereinsanlagen dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Damit ist das slippen in Vereinshäfen weiterhin nicht möglich. Es gilt auch, dass auf dem Boot nur Mitglieder des eigenen Hausstandes sein dürfen, keinesfalls eine zusätzliche Person.
Würde man z.B. einen Freund mitnehmen wollen, dürften die Mitglieder des eigenen Hausstandes nicht mitfahren. Dies wird auch weiterhin von der WaPo kontrolliert.
Es bleibt weiterhin kompliziert. Wir arbeiten weiterhin daran, Erleichterungen zu erreichen und hoffen, dass in der Ministerkonferenz am Mittwoche entsprechende Entscheidungen getroffen werden.
Wir werden aktuell informieren.
Ich wünsche Euch weiterhin gute Nerven und bleibt gesund.
Herzliche Grüße
Für den Bayer. Motoryachtverband
Klaus Weber
Ähnliche Beiträge
Alle ansehen1. Schleusensperre am MDK, 08.04.-28.04. Schleuse Strullendorf: Verankerung der westlichen Kammerwand Schleuse Hausen: Schleusentrockenlegung, Bauwerksprüfung Schleuse Erlangen: Schleusentrockenleg
Tageweise Sperrung der Donau ab 01.04.2024 im Bereich Bogen Das WSA Donau-MDK hat mitgeteilt, dass ab 01.04.2024 tageweise die Donau im Bereich Bogen von 08.00 - 18.00 Uhr gesperrt wird. Als konkret v