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Am
15. April 2000 führte der Bayerische Motoryachtverband unter der Regie
seines Umweltbeauftragten Walter Hoch sein 2. einschlägiges Seminar
durch. Diesmal war das Clubhaus im schönen Passauer Bootshafen, Donau-km
2232, der Ort des Treffens.
Walter
Stadler, Vorsitzender des Motor-Yacht-Club Passau, begrüßte neben den
zahlreich erschienenen Vorstandsleuten der Vereine Gäste anderer
Donau-Anliegerstaaten, WSP-Chef Fenzl, Fischereidirektor Dr. Harsanyl,
Bezirksrat Volkmer, BMYV -Präsident Weber mit fast seinem gesamten
Vorstand, Präsidiumsmitglied Ernst Teschke vom Deutschen
Motoryachtverband, Dr. Johannes Schmidt vom DMYV -Referat Raumordnung,
Fischermeister Pröll, Geschäftsführer Tracht von der
Wassersportwirtschaft und weitere Referenten und Gäste.
Nachdem
auch Umweltbeauftragter Walter Hoch die Gäste begrüßt hatte, erläuterte BMYV -Präsident
Klaus Weber den Sinn der Veranstaltung. Neben Boot bezogenen
Umweltthemen ginge es danach vor allem darum, zwischen Sportschifffahrt
und Fischerei einen Ausgleich zu finden, um künftig ein besseres
Miteinander gewährleisten zu können. Das Seminar sollte zu
gegenseitigem Verstehen führen. Er freute sich, dass viele Vertreter
des Bezirksfischerei-Verbandes erschienen waren.
Fischereidirektor
Dr. Harsanyl ging auf die
Vergangenheit ein, als sich Bootfahrer und Fischer des öfteren vor
Gericht trafen. Er gestand den Bootfahrern ein Recht auf Nutzung der Gewässer
zu. Aber sie müssten Rücksicht auf die Eigentumsrechte der Fischer
nehmen. Er hoffte, dass das Seminar im Einklang beendet würde.
Polizeihauptkommissar
Fenzl berichtete aus der Arbeit der WSP, der in der Vergangenheit ca. 50
Unfälle mit Sportbooten gemeldet wurden. Unkenntnis, Leichtsinn und zu
geringer Abstand zum Ufer und zu Sandbänken seien meistens die
Ursachen. In 6 Fällen kam es zu Vergaserbränden, weswegen zur
Installierung von Dieselmotoren geraten würde. 1999 wurden
erfreulicherweise keine Unfälle gemeldet. Desweiteren erinnerte der PHK
daran, dass auf der Donau das Betanken aus Kanistern verboten ist und
das Betreiben lärmender Fahrzeuge eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
In
diesem Zusammenhang forderte Umweltbeauftragter Hoch, dass beim Sichten
eines Berufsfischers langsam gefahren werden sollte, weil die
Netzbefischung oder das Legen bzw. Heben von Reusen bei Wellenschlag
nicht möglich wäre.
H.
Rühmann von der Firma Solarvent referierte über Solarstrom an Bord,
welcher eine gravierende Einschränkung der C02-Emmissionen zur Folge
und auch sonst nur Vorteile habe, da bei richtiger Installation immer
Strom zur Verfügung steht.
Mit
einer Fischbrotzeit, gestiftet vom Bezirks-Fischereiverband wurden alle Teilnehmer für den nächsten
Teil des Umweltseminars fit gehalten.
Geschäftsführer
Tracht von der Bundesvereinigung Freizeitschifffahrt beleuchtete
anschließend die Umweltbelastungen durch Boote. Neben den bekannten
Negativposten Wellenschlag, Bodenerosion usw. kamen dabei die Umweltfördernde
Aspekte zur Sprache. So würden den Gewässern erhöhte Luftkeime durch
den Propellerstrahl zugeführt. Auch die gelösten Gasanteile würden in
Form von Sauerstoff erhöht und ferner sorgen die Propellerturbulenzen für
den Abbau von Schadstoffen und Fäulnisablagerung. Flachgetauchte
Schiffsschrauben wie sie Außenborder und Z-Antriebe haben, wären
besonders fördernd, weil sie das Wasser gesunden lassen, das
biologische Wachstum fördern und Schadstoffe abbauen. Aber auch
tiefgetauchte Propeller (Wellenanlagen) sorgen für eine Durchmischung
des Wassers, reduzieren Fäulnisablagerung und bauen Schadstoffe ab.
Wenn alle Boote zur Vermeidung von Bodenerosionen in Flachwassergebieten
zudem langsam gefahren würden, sei insgesamt eine Schädigung der Gewässer
durch den Bootsbetrieb nicht nachzuweisen.
Hinsichtlich
Grenzwerten für Schallemissionen, so teilte Geschäftsführer Tracht
mit, sind die Motorenhersteller bei den Außenbordern verantwortlich.
Bei Innenbord-Maschinen wären das
hingegen die Hersteller der Boote. Zur Zeit würde die 7. Überarbeitete
Vorlage bei der EU-Kommission diskutiert. Der früheste Einführungstermin
der Grenzwerte für 2-Takt-Außenbordmotoren könnte im Jahr 2005
liegen.
Vertreter
Führer von der Voss-Chemie äußerte
sich zu Unterwasseranstrichen entsprechend einer 1998 erlassenen
Verordnung. Danach sind die Hersteller aufgefordert, innerhalb von 10
Jahren nur noch von Gift freie Antifoulingfarben zu produzieren. Ab dem
Jahr 2008 dürfen keine biozidhaltigen Antifoulings mehr verwendet
werden.
Heute
noch zulässig sind die Wirkstoffe
Kupfer, Diorole und Triazine. - Seit 1986 dürfen Arsen,
Quecksilber und Zinn keine Verwendung mehr finden.
Zur
Zeit werden Silikonsysteme erprobt. Sie enthalten allerdings Weichmacher
und Öle. Diese weichen Substanzen in der Silikonschicht könnten bei
Berührungen mit Treibgut oder anderen Hindernissen im Wasser leicht
beschädigt werden. Alternativ sei es möglich, Bioprodukte zu
verwenden, aber deren Funktionsfähigkeit würde derzeit noch
angezweifelt.
Zu
den schon mehrfach in Seminaren vorgestellten
Bürstenwaschanlagen sagte der Referent, dass sie wegen hoher
Anschaffungskosten unrentabel wären. Muscheln und Seepocken könnten
damit auch nicht entfernt werden, dafür sei der Einsatz von
Spachtelwerkzeugen weiterhin unerlässlich. Er gab auch zu bedenken,
dass durch das Absinken der Bewuchsanteile Belastungen des Hafenbeckens
entstünden.
Einen
kompletten Verzicht auf Antifoulings nannte der Experte kaum
realisierbar. Ein Schiff müsste im Seewasser alle 4 Wochen und im Süßwasser
alle 6 - 8 Wochen gereinigt werden. Versuche hätten ergeben, dass ein
24 qm großes Unterwasserschiff einen Bewuchs von 0,3 - 21 kg
(Trockenmasse) in einem Zeitraum von 6 Wochen ansetzt.
Giftfreie
Antifoulings befinden sich noch
in der Entwicklung. Der Referent machte darauf aufmerksam, dass alle
jetzt erhältlichen Antifoulings zulässig sind, aber ab 2008 nicht mehr
in der derzeitigen Form verkauft werden.
Dr.
Johannes Schmidt befasste sich mit
den Aufgaben des Umweltbeauftragten im Verein und wies ihm eine schöne
Menge Arbeit zu. So müsse er sich zunächst das nötige Rüstzeug
verschaffen. Er habe sich an Informationen zu besorgen, was DMYV ,
andere Wassersportverbände, Behörden und Gegner der Bootfahrer veröffentlichen.
Auch
neue Regelwerke und besondere Gewässerrichtlinien
müssten ihm schnellstens bekannt werden.
Im praktischen Bereich muss sich der
Clubumwelt-Beauftragte um die Voraussetzungen kümmern, die zum
Erwerb der Blauen Europaflagge führen, er habe Umwelt-Informationen im
Verein zu verbreiten, auf Sauberkeit im Hafen zu achten, die ordnungsgemäße
Entsorgung von Abfällen zu kontrollieren und sonstiges, was einem
Hafenpolizisten obliegt, zu regeln. Dazu gehöre es auch, den Skippern
Verhaltensnormen auf dem Wasser durch Schulungen zu vermitteln.
In
der folgenden Diskussion regte Clubvorsitzender
Stadler an, dass die Vorstände (Ehrenamtsträger) der Vereine eine
bessere Schutzstellung durch die Behörden erfahren sollten.
H.
Schlögl schlug vor, andere ansässige Vereine, z.B. Fischer, nicht nur
bei Vereinsveranstaltungen, sondern auch bei internen Angelegenheiten,
z.B . einer geplanten Stegerweiterung, in die Entscheidungs-Findung
einzubeziehen. Zwischen dem MYC Passau und dem 1.
Bezirks-Fischereiverein bestünde ein derart gutes Verhältnis, wie es
das sonst nirgendwo in Deutschland gibt, sagte H. Schlögl.
Gegenseitiges Verständnis und Entgegenkommen seien dafür die
Grundlage. So werden z.B. beim alljährlichen Preisfischen ein
allgemeines Fahrverbot durch den Club erlassen und die Einfahrt
gesperrt.
Fischerei
und Wassersport war das Thema
von A. Pröll, Fischermeister aus Obernzell. 3 Anliegen beschäftigen
die Fischer neben dem Fisch selbst : Großschifffahrt, Sportschifffahrt
und die Kormorane. Bei der Sportschifffahrt sollten die Vorstände
darauf hinwirken, dass Sog- und Wellenschlag vermieden werden; genügend
Abstand zum Ufer gewährleistet ist und Altgewässer nicht befahren würden.
Er hält es für erstrebenswert, Vertreter der Bootfahrer zu den
Generalversammlungen der Fischervereine einzuladen, um miteinander und
nicht gegeneinander zu diskutieren.
Dr.
A. Harsanyl, der Fischereidirektor,
sieht die größten Schwierigkeiten zwischen den Fischern und den
Skippern in der Neueinrichtung von Liegeplätzen für Sportboote, aber
auch in der Ausübung des Bootssports an sich. Würden sich die
Bootfahrer auf die Fahrwassermitte (Fahrrinne) beschränken, also die
Ufernähe meiden, könnte die Beschädigung von Treibnetzen
ausgeschlossen werden. Bei den Jetskifahrern (Wassermotorräder) sieht
der Fischereidirektor hingegen schon regelrechte Eigentumseinschränkungen
der Fischereirechte. Hinsichtlich des Baus von Häfen halten die Petrijünger
die Errichtung mehrerer kleiner Häfen mit wenigen Booten für eher begrüßenswert
als größere, rentabler zu bauende Anlagen.
Die
Donau, so fuhr Dr. Harsanyl fort, habe
sich stark verändert. Die Vermehrung des Fischbestandes sei rückläufig.
Um die Ertragsfähigkeit zu erhalten, wäre es nötig Ruhezonen
einzurichten. Die Interessen der Fischer stünden deswegen oft konträr
zu denen der Bootfahrer. Das schlage sich dann so wie z.B. in Vilshofen
nieder, wo sich die Gegensätze am geplanten Bau eines Bootssteges entzündeten.
Der Fischereidirektor hält deswegen eine Vorabstimmung mit dem
Fischereiverband beim geplanten Bau neuer Steg- und Hafenanlagen für
zweckmäßig.
Das
Umweltseminar war gegen 18 Uhr beendet.
Dieser
Artikel ist eine verkürzte, freie Wiedergabe der Protokollseiten 1 - 10
von Ulrike Stadler, Schriftführerin des MYC Passau. Für die Überlassung
derselben danken wir dem Umweltbeauftragten Walter Hoch.
YCI-Red. Squ
Walter Hoch
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